Im Rahmen des Berechtigungsumfanges gem. § 2 (2) Z 1
Bilanzbuchhaltungsgesetz
Eine professionelle Beratung ist die Basis für die Wettbewerbsfähigkeit von jedem Unternehmen.
Denn das immer umfangreicher werdende und sich laufend ändernde Gesetz verunsichert viele Steuerpflichtige oder überfordert sie.
Wir bieten Ihnen gerne verlässliche und professionelle Hilfe.
Wir übernehmen für Sie laufend zu führende
Buchhaltungen
Lohn- und Gehaltsverrechnungen
Erstellung der Jahresabschlüsse nach § 2 Abs 1 Z 2 BiBuG
Wir erstellen für Sie Vorschaurechnungen, damit Sie immer über Ihre Situation informiert sind.
Den laufenden Änderungen auf diesem Sektor werden wir durch ständige Weiterbildung gerecht.